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Pflegehilfsmittel-Service
Komfortabel versorgt - der Rundum Pflegehilfsmittel-Service der Platanen Apotheke
Personen mit Pflgegrad können über die Platanen Apotheke Pflegehilfsmittel zum Verbrauch monatlich im Wert von 42 Euro erhalten - bezahlt von Ihrer Pflegekasse*.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung bis zur Abrechnung mit der Pflegekasse.
Den Antrag auf Kostenübernahme von zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse oder in unserer Apotheke.
Nutzen Sie gerne unseren Komfortservice:
Gemeinsam stellen wir die von Ihnen monatlich benötigten Pflegehilfsmittel nach Genehmigung der Pflegekasse zusammen und übernehmen die Abrechnung mit Ihrer Pflegekasse für Sie.
Zu diesen Pflegehilfsmitteln (PG 54) zählen beispielsweise Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch und Schutzbekleidung.
Welche Kosten werden im Rahmen der Pflegehilfsmittelpauschale übernommen?
Gemäß Sozialgesetzbuch (XI §40) haben pflegebedürftige Versicherte einen gesetzlichen Anspruch auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel
im Wert von bis zu 42,00 €* im Monat bzw.(504,00 € / Jahr).*
Zusätzlich können bis zu zwei Mal im Jahr die Kosten für eine wiederverwendbare Bettschutzeinlage übernommen werden.
Diese Leistung muss zusätzlich von der Pflegekasse genehmigt werden (PG 51).
Wer hat gesetzlichen Anspruch auf die Pflegehilfsmittelpauschale?
Um die Zuschüsse bei Ihrer Pflegekasse in Anspruch zu nehmen, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Es liegt ein anerkannter Pflegegrad (Stufe1- 5) vor.
- Die Pflege findet zu Hause oder in einem häuslichen Umfeld, z.B. einer Wohngemeinschaft, statt.
- Die Pflege wird durch eine private Person (Angehöriger, Freund oder Bekannter), ggf. auch mit Unterstützung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes, durchgeführt.

KI-generiertes Bild
* Abs. 2 SGB XI: Aufwendungen der Pflegekasse für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dürfen einen monatl. Betrag von 42,00 € nicht übersteigen.